AGB ALWINA WERWAI WEDDINGS
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn die Anzahlung überwiesen ist und ihnen nicht umgehend widersprochen wurde.
FESTBUCHUNG
Eine Festbuchung kommt verbindlich zustande, wenn die Anzahlung, die als Buchungsbestätigung gilt, der aufgeführten Rechnung sieben Tage nach deren Eingang beglichen wird. Die Rechnung gilt als Vertrag und ist ohne Unterschrift des Auftraggebers und/oder Alwina Werwai gültig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die aufgeführten Zahlungen / ausgeführten Dienstleistungen termingerecht und ohne jedwede Erinnerung zu tätigen. Die Anzahlung wird im Falle einer Absage des Auftraggebers nicht erstattet. Ausgenommen sind Absagen, deren Gründe als höhere Gewalt gelten (Feuer, Hochwasser usw) oder schwere Krankheit aufgekommen ist und ein Durchführen des Auftrages nicht möglich macht. In dem Falle werden die Aufträge individuell bearbeitet. Corona gilt NUR WÄHREND EINES LOCKDOWNS als höhere Gewalt. Wenn ein Styling abgesagt oder verschoben wird, wenn kein aktueller Lockdown besteht, gilt dies NICHT als höhere Gewalt. Dann ist dies eine geplante Vorsichtsmaßnahme seitens des Auftraggebers, die absolut verständlich ist, aber nicht als "Coronagrund" gilt. Alle Dienstleistungen, die Alwina Werwai mit den erforderlichen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen seitens der Regierung ausführen darf, können nicht einfach storniert und als Grund "Corona" angegeben werden. Mehr zur Corona Sonderregelungen weiter unten.
WEITERE BUCHUNGEN
Kooperationen, Shootings jeglicher Art und Aufträge künstlerischer Art, die ein freies Arbeiten umfassen, werden immer individuell bearbeitet und nach Absprache honoriert. Dabei behält Alwina Werwai sich vor, das Honorar entweder als freie Kooperationen im Tausch gegen andere Dienstleistungen zu erheben, oder eine Tages- bzw. Halbtagesgage zu verlangen. Diese ist spätestens sieben Tage vor der Dienstleistung zu tätigen und umfasst nur die Arbeit vor Ort.
Fallen bei der Ausführung von künstlerischen Aufträgen Unzufriedenheiten oder Darbietungen von Fremdvorstellungen an, ist dies sofort und konstruktiv mitzuteilen. Wenn dies nicht geschieht, gilt die Ausführung als vereinbarungsgemäß ausgeführt und kann nicht im Nachhinein abgelehnt oder als ungewollt deklariert werden. Wenn der Auftrag aus diesem Grund wiederholt werden muss, ist eine erneute Gage in voller Höhe auszuzahlen.
FAHRTKOSTEN
Fahrtkosten werden mit 0,50€ pro gefahrenen km ab Am Holing 20, 35649 Bischoffen berechnet und umfassen Hin- und Rückfahrt zum jeweiligen Auftragsort.
Damit wird die Nutzung des Fahrzeugs und die mit der Fahrt verbundene Zeit berechnet.
Bei einer einfachen Fahrt ab 100 km wird eine Anreise am Vortag empfohlen.
Dies ist mit dem Auftraggeber in jedem Falle individuell abzusprechen.
WEITERE KOSTEN
Nebenkosten jeglicher Art bei Aufträgen in Deutschland (Reise, Übernachtung, Spesen, Materialkosten) werden immer individuell besprochen und sind sieben Tage vor der Dienstleistung zu tätigen. Auslandssreisen werden ebenfalls gesondert und individuell geregelt.
STORNIERUNG UND ABSAGEN
Die ausgestellten Rechnungen sind immer, nach Eingang der Anzahlung, ohne Unterschrift gültig und der in der Rechnung aufgeführte Auftrag kann somit aus diesem Grund nicht einfach storniert werden. Möchte der Auftraggeber dennoch von seinem Vertrag zurücktreten, gelten folgende Regelungen:
7-0 Tage vor Termin: 100%
14-8 Tage vor Termin: 75%
15 Tage bis 1 Monat vor Termin: 50%
Ab 1 Monat vor Termin: 25%
Bräute können bis zu drei Tage nach dem Probestyling ihren Hochzeitstermin ohne zusätzliche Gebühren absagen, wenn
Anzahlung und Zahlung für das Probestyling werden nicht zurückgezahlt.
HAFTUNG UND GESUNDHEITSRECHT
Alwina Werwai übernimmt keine Haftung für mögliche allergische oder gesundheitliche Reaktionen, die während oder aufgrund des Arbeitsauftrags aufkommen oder aufgekommen sind.
Im Falle einer Krankheit und/oder eines persönlichen, schwerwiegenden Umstands, die das Ausführen des Auftrages unmöglich machen, wird Alwina Werwai ihr Bestmöglichstes tun, um adäquaten Ersatz zu finden. Für eventuell entstandene Zusatzkosten oder einen möglichen Schaden haftet Alwina Werwai nicht. Sollte das Vorhaben, Ersatz zu finden, nicht gelingen, bittet Alwina Werwai um Entschuldigung und ein menschlich korrektes, verständnisvolles Verhalten. Kosten für den unausgeführten Auftrag fallen keine an.
BILDRECHT UND NAMENSNENNUNG
Alle Bilder, die im Studio Am Holing 20, 35649 Bischoffen gemacht werden, darf Alwina Werwai für Werbezwecke online wie offline und für die Portfolioerweiterung auf sozialen Netzwerken verwenden.
Außerdem ist Alwina Werwai berechtigt jegliches Bildmaterial ihrer Arbeiten sowie deren Werdegang zum Eigengebrauch zu nutzen und auf verschiedenen Kanälen zu veröffentlichen. Die Mitwirkenden werden nach Wunsch genannt und Alwina Werwai behält sich das Recht vor, bei Verwendung und Veröffentlichung ihrer Arbeiten immer namentlich genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelung in seinen Verträgen mit Dritten sicher.
PREISE UND GUTSCHEINE
Alwina Werwai behält sich das Recht vor, ihre Preise von Zeit zu Zeit anzupassen und zu verändern.
Die Preise werden nicht im Laufe der Auftragsabwicklung verändert.
Von Preisverhandlungen bittet Alwina Werwai abzusehen.
Gebuchte Stylings und Coachings sowie gekaufte Gutscheine sind nach Austellungsdatum 24 Monate lang gültig. Danach verfallen Wert und Gültigkeit.
SONDERREGELUNGEN
Alle Regelungen, die separat getroffen werden und, in welchem Punkt auch immer, von den AGB’s abweichen, sind schriftlich auszuführen und mit Unterschriften durch den Auftraggeber und Alwina Werwai zu bestätigen.
CORONA SONDERREGELUNG
Alle Aufträge, die angezahlt sind, werden mit dem Ziel, einen freien und passenden Termin zu finden, EINMAL kostenfrei verschoben. Wenn dies, zum Erfolg beider Parteien nicht gelingt, werden Anzahlung und bereits getätigte Dienstleistungen (z.B. Probestyling) nicht ausgezahlt. Wenn der zweite Vertrag bereits ausgestellt wurde und erneut verschoben werden soll, gelten in jedem Fall o.g. Gebühren (siehe STORNIERUNGEN UND ABSAGEN). Dem Auftraggeber steht es frei, einen neuen Termin zu aktuellen Gegebenheiten (Preise und Konditionen) zu buchen. Diese Sonderregelung steht nicht zur Verhandlungsbasis.
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